Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haus- und Tiersitting Aaretal
1. Geltungsbereich
Die Haus- und Tiersitting Aaretal (nachfolgend "HTsA" oder „Auftragnehmerin“) erbringt alle auf der Homepage genannten Dienstleistungen auf der Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Übergabe des Auftrags an die Auftragnehmerin gültigen Fassung und bürgt für einen einwandfreien Service im Rahmen der Vereinbarungen.
2. Grundsatz allgemeine Vertragsbedingungen- Haus
Es wird nach Möglichkeit darauf geachtet, dass immer die gleiche Person des Teams die Betreuung des Objektes und der Tiere übernimmt. Die Aenderung ist kein Minderungsgrund.
Die HTsA verpflichtet sich, die anvertrauten Räume nur mit grösster Sorgfalt zu begehen und für den Erhalt des Inventars, Hausrates, Pflanzen und Tiere zu achten. Für nicht verschuldete Schäden die durch das Tier verursacht werden übernimmt die HTsA keine Haftung.
Die HTsA achtet auf ungewöhnliche Ereignisse und löst entsprechende Notmassnahmen gemäss Vereinbahrung selbständig aus. Der Kunde wird nach Möglichkeit sofort informiert. Ist dies nicht innert nützlicher Frist möglich, handelt die HTsA selbständig im Sinne zur weiteren Schadensminderung. Diese Dienstleistungen der HTsA oder aufgebotenen Drittfirmen sind in jedem Fall kostenpflichtig.
Drittpersonen erhalten keinen Zutritt zu den anvertrauten Räumen und Gebäude.
Der Empfang der Schlüssel erfolgt persönlich, erfolgt diese jedoch durch Dritte erlischt die Haftpflicht.
Wertsachen, Schmuck und Bargeld sind vom Kunden unter Verschluss zu halten um den nötigen Versicherungsschutz zu gewähren. Die HTsA übernimmt keine Verantwortung für fehlende Wertsachen die durch Dritte (Einbruch, Zutrittsrecht durch Dritte etc.) erfolgen.
Der Schlüssel wird nach der Rückkehr des Kunden persönlich zurückgegeben. Eine Zustellung per Post oder auf andere Art ist auf Wunsch und Kundenverantwortung möglich.
Das gesamte Material für den Betreuungszeitraum wie Futter und Einstreu stellt der Kunde in genügendem Masse zur Verfügung. Ist dies nicht vorhanden, ist die HTsA berechtigt gegen Kostenverrechnung diese zu beschaffen.
3. allgemeine Vertragsbedingungen - Tiere
Alle zu betreuenden Tiere sollten soweit es üblich ist geimpft und entwurmt sein.
Krankheiten sind der HTsA vor Auftragerteilung anzeigepflichtig. Der Kunde wird für Schäden an Dritten, die infolge durch Verschleppung von Krankheiten erfolgen, Schadenersatzpflichtig.
Betreuender Tierarzt und Kostenlimit werden vertraglich fixiert. Eine Entscheidung über Sinn und Unsinn einer Behandlung trifft der Tierarzt, bzw. der Kunde. Die entstandenen Arztkosten, Rezeptgebühren werden nach Quittungsvorlagen zuzüglich der Fahrspesen und Aufwand in der Abschlussrechnung verrechnet.
Bei Todesfall eines Tieres wird es beim Tierarzt aufbewahrt, damit der Kunde selbst entscheiden kann wie das Tier bestattet wird. Die Kosten dafür müssen vom Kunden übernommen werden. Falls der Kunde verstirbt müssen die Erbbegünstigten die restlichen Kosten der Betreuung übernehmen, alternativ die genannte Ansprechperson.
Wenn ein Tier wegläuft / nicht mehr zurückkommt – bei Freigänger Katzen werden die umliegenden Tierpensionen und Tierheime informiert.
Auf Forderung des Kunden werden auch Inserate in Tageszeitungen geschaltet oder Plakate über das vermisste Tier in der nahen Region aufgehängt. Die daraus erfolgenden Kosten und Aufwände werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Ist ein Verlust eines Tieres nicht auf Fahrlässigkeit der HTsA zurückzuführen übernimmt die HTsA keine Schadenspflicht
Entstandene Kosten müssen vom Kunden übernommen werden.
4. Reservationen
Werden sehr gerne angenommen und verstehen sich als Vertragsoption ohne Kostenfolge.
Sie sind jederzeit unter Angaben der entsprechenden Daten möglich und kostenfrei.
4-6 Wochen vor Terminbeginn wird Ihnen der Vertrag zugestellt.
5. Auftrag
Der Auftrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (per Brief oder E-Mail mit Rückbestätigung) der Auftragnehmerin zustande.
Erfolgt die Rückkehr des Kunden nicht zum vereinbarten Termin, ist unverzüglich die HTsA zu informieren.
Eine Vertragsverlängerung kann telefonisch oder per Mail (Rückbestätigung) zu den vereinbarten Tagespreisen erfolgen.
6. Rücktritt / Annullierung des Vertrages
Tritt ein Kunde aus verschiedenen Gründen vom Vertrag mit der HTsA zurück, gilt der Betrag in folgendem Umfang als geschuldet:
bis 45 Tage vor Vertragsbeginn 10%
bis 30 Tage vor Vertragsbeginn 50%
bis 15 Tage vor Vertragsbeginn 75%
ab 14. Tag bis Vertragsbeginn 100% der jeweiligen Rechnungssumme
Der Stornierungsgrund ist unerheblich.
Bei Abschluss einer privaten Reiserücktrittsversicherung oder genereller Rücktrittsversicherung mit einem Schutzbrief können die Ausfallkosten über diese Versicherung geltend gemacht werden.
Es ist Sache des Kunden die notwendigen Schritte einzuleiten.
7. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
Neukunden bezahlen 50% innert 10 Tagen nach Vertragsabschluss oder Bar bei Schlüsselübergabe. Der Restbetrag ist innert 10 Tagen nach Auftragsende oder Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.
Stammkunden können auf Wunsch mittels Rechnung und Einzahlungsschein überweisen.
Zahlungskonditionen innert 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Mahngebühr fr. 10.00
Nach erfolgloser Mahnung erfolgt die Betreibung.
8. Schlussbestimmungen
Alle nicht definierten Bestimmungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtstand ist Zurzach.
28.12.2003 - ã Schumacher, Full